Gebrauchtwagenhändler sind von Gesetzeswegen grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Käufer eine einjährige Sachmängelhaftung einzuräumen. Um dem Kunden darüber hinaus noch mehr Sicherheit zu geben, bieten viele Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie für das betreffende Fahrzeug an.
Doch wo genau liegen die Unterschiede zwischen einer solchen Reparaturkostenversicherung und der gesetzlichen Sachmängelhaftung und wann ist eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie sinnvoll?
http://www.mobile.de/service_gebrauchtwagengarantie